1. September 2014

Offener Brief: Keine GRÜNE Zustimmung zur Verschärfung des Asylrechts!



Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sind keine sicheren
Herkunftsstaaten! Ob sie dennoch per Gesetz zu solchen erklärt werden,
entscheidet sich am 19. September im Bundesrat. Entscheidend dabei wird
sein, wie sich die Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung
positionieren. Wir, die unterzeichnenden Organe der GRÜNEN JUGEND,
fordern die Vertreter*innen von Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat auf,
den Gesetzesvorschlag abzulehnen. Dass im Gegenzug Erleichterungen für
andere Geflüchtete angeboten werden, ist ein fauler Kompromiss. Das
Unrecht, das den Einen angetan wird, wird niemals durch das Recht
aufgewogen, welches man den Anderen zugesteht.

Roma sind die am stärksten benachteiligte Minderheit in Europa.

So äußerte sich das EU-Parlament in einer Entschließung zur Lage der
Roma, welche von der Gesetzesänderung besonders betroffen wären. Sogar
die dem Gesetzesentwurf angefügten Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass
Minderheiten in den angeblich sicheren Herkunftsländern nicht zu
leugnende gesellschaftliche Diskriminierung erfahren. Auch schlechter
Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung sind Folgen eines weit
verbreiteten, antiziganistischen Rassismus. Das vorliegenden Gesetz
erkennt diese Realitäten jedoch nicht als asylrelevante Verfolgung an.
Die beschriebenen Umstände werden damit faktisch für bedeutungslos
erklärt. Hier offenbart sich ein menschenfeindlicher politischer Wille,
dessen einziges Ziel es ist, möglichst wenig Geflüchtete aus diesen
Ländern aufzunehmen.

Armut und Diskriminierung nicht als Fluchtgründe anerkannt

Abschreckung ist das erklärte Ziel der Gesetzesänderung und zieht sich
wie ein roter Faden durch die Asylpolitik der letzten Jahrzehnte. Armut
und Diskriminierung werden nicht als Fluchtgründe anerkannt, obwohl
Leben und Existenz der Geflüchteten vielfach bedroht sind. Hieraus
resultiert auch die äußerst niedrige Anzahl erfolgreicher Asylanträge
aus diesen Ländern. Diese ist ein Indikator für interessengeleitete und
nicht an Menschlichkeit orientierte Entscheidungskriterien im Asylrecht.
Sie ist kein Beweis für eine hohe Anzahl unbegründeter Anträge und damit
als Argumentationsstütze für die angebliche Sicherheit dieser
Herkunftsstaaten nicht geeignet.

Asylrecht ist Menschenrecht – kein Gnadenrecht!

Bei der Asylrechtsdebatte geht es nicht um Großzügigkeit. Das Asylrecht
ist Menschenrecht und lässt sich damit nicht durch Kompromisse gegen
andere Rechte abwiegen. Das Recht auf Asyl ist als Lehre aus dem
Nationalsozialismus gezogen und ins Grundgesetz geschrieben worden.
Deshalb verbietet sich jede Einschränkung dieses Grundrechts. Im
aktuellen Fall gerade auch vor dem Hintergrund der Verfolgung und
Ermordung von Sinti und Roma während der NS-Zeit.
Unsere Forderung an die Grünen ist die Ablehnung des konkreten
Gesetzesentwurfs. Wir erwarten ebenso ihren Einsatz für die Anerkennung
von Armut und gesellschaftlicher Diskriminierung als Fluchtgründe.
Darüber hinaus fordern wir die Rücknahme der faktischen Abschaffung des
Rechts auf Asyl, die durch die Grundgesetzänderung 1993 erfolgt ist.

Quellen und weitere Infos:



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