20. November 2016

Grüne Jugend: Räpple-Vorwürfe absurd



Die Grüne Jugend Ortenau weist die Vorwürfe des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple als „absurd“ zurück. Dieser hat gefordert, dass die Jugendorganisation durch den Verfassungsschutz beobachtet werden sollte.

Räpple warf der Grünen Jugend vor, dass diese „kaschiert“ zu Gewalt aufgerufen habe. „Wir haben lediglich dazu aufgerufen für ein weltoffenes und tolerantes Kehl einzustehen“, erklärte Norbert Hense, Sprecher der Grünen Jugend Ortenau und selbst Kehler Bürger. „Dass Räpple uns vorwirft Gewalt zu tolerieren oder dazu anzustacheln, spricht gegen ihn, nicht gegen uns“.

Seine Forderung, dass Organisator*innen von Demonstrationen für Schäden oder Straftaten im Rahmen dieser haftbar gemacht werden sollten, befremdet die Grüne Jugend. Sie sieht hier eine Forderung nach Abschaffung des Grundrechtes der Demonstrationsfreiheit, das im Grundgesetz verbrieft ist. Schließlich könne kein Anmelder einer Demonstration – gleich zu welchem Thema – sich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbürgen.

„Dass nicht der Verursacher einer Straftat, sondern ein Dritter dafür belangt werden soll, würde unser Rechtssystem ad absurdum führen“ ist sich Hense sicher. „Herr Räpple wäre selbst verärgert, wenn bei einer Veranstaltung der AfD eine Person etwas zerstören würde und er den Schaden begleichen müsste.“

Seiner Forderung die Grüne Jugend Ortenau durch das Landesamt für Verfassungsschutz zu beobachten, steht Hense gelassen gegenüber: „Wenn der Verfassungsschutz jede Gruppe und Person, die sich gegen die AfD ausspricht, beobachten soll, dann hätte dieser ganz schön etwas zu tun.“



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